Als geprüfter Gefahrgutbeauftragter biete ich folgende Leistungen an:
Als Gefahrgutbeauftragter bin ich verpflichtet, über alle Tätigkeiten Aufzeichnungen zu führen.
Diese sind 5 Jahre lang aufzubewahren und zuständigen Überwachungsbehörden zur Prüfung vorzulegen.
Ich berate die Geschäftsleitung im Zusammenhang mit der Gefahrguthandhabung. Sollte es notwendig sein, berate ich Ihre Firma auch bei Neuanschaffungen von Gefahrgutfahrzeugen und der Ausrüstungen. Für das Umsetzen der Gefahrgutvorschriften erarbeite ich wirtschaftliche Lösungen, welche im Einklang mit den Gesetzen des Gefahrgutrechts sind. Die verantwortlichen Personen bekommen nach jeder Kontrolle ein Protokoll, auf dem sämtliche Mängel aufgeführt sind. Somit kann Ihr Unternehmen schnellst möglich darauf reagieren. Sollte Ihr Unternehmen Gefahrgüter herstellen, werde ich auch bei der Klassifizierung und beim Erstellen der Sicherheitsdatenblätter zur Seite stehen. Beim Erstellen von Arbeitsanweisungen können Sie auch auf meine Unterstützung zählen. Sollte doch einmal beim Umgang mit Gefahrgütern etwas passieren, werde ich für Ihre Firma einen Unfallbericht erstellen. Diesen werde ich zusammen mit Ihnen analysieren, und geeignete Maßnahmen zur Verhinderung eines weiteren Unfalles aufarbeiten. Meine Pflicht als Gefahrgutbeauftragter ist es auch, spätestens ein halbes Jahr nach Geschäftsjahresende einen Gefahrgutjahresbericht zu erstellen. Sollten Sie Gefahrgüter nach Kapitel 1.10 haben (Gefahrgüter mit hohem Sicherheitsrisiko) werde ich in zusammen Arbeit mit Ihnen einen sogenannten Sicherungsplan erstellen. Dieser wird einmal jährlich aktualisiert. Ihre Mitarbeiter werden zusätzlich nach Kapitel 1.3 ADR/RID/IIMDG-Code und Kapitel 1.5 IATA im Zusammenhang mit §8 GbV in Verbindung mit Kapitel 1.8.3.3 ADR/RID/IMDG-Code von mir geschult, damit sie auf dem aktuellsten Stand der Gefahrgutgesetze sind.