Der Transport gefährlicher Güter wird durch umfangreiche nationale und internationale
Vorschriften geregelt.
Die internationalen Bestimmungen sind in den nationalen Vorschriften berücksichtigt.
In Deutschland sind dies die Gefahrgutverordnungen für Straße, Eisenbahn, See- und
Binnenschiffahrt (GGVSEB und GGVSee)
Die jeweiligen Gefahrgutverordnungen regeln den Transport von giftigen, explosiven,
entzündbaren und anderen gefährlichen Substanzen - dazu gehören Heizöl, Sprengstoff,
genau definierte Chemikalien und radioaktive Materialien (Radioaktivität). Zusätzlich sind
seit dem 1.10.1991 alle Betriebe, die mehr als 50 t Gefahrgut im Jahr verpacken, verladen
oder transportieren, dazu verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, der
über die Einhaltung der zahlreichen Vorschriften zu wachen hat.